Regeln

Wortwalz Regeln Nach den alten Regeln der Walz wandern Zimmerleute und Steinmetze durchs Land. Auch Tischlerinnen oder Gesellinnen auf der Bäckerwalz gehen auf die Reise. Nach ihrer Ausbildungszeit ziehen sie für mindestens drei Jahre und einen Tag los, um das, was sie gelernt haben, vor Ort bei verschiedenen Meistern anzuwenden. Neue Techniken, neue Rezepte zu lernen. Wandergesellen zahlen nicht für ihre Reise und nutzen keine eigenen Fahrzeuge. Das fasziniert mich. Und genau das will ich auch machen.

Auf der Wortwalz will ich mich dabei so gut wie möglich an die Regeln der Wandergesellen halten: Kein eigenes Handy, keinen Laptop, kein Geld für Zugreisen oder Hotelzimmer. Das wird nicht leicht. Und um ehrlich zu sein: Ich bin auch erst ein Mal in meinem Leben getrampt. Und das war auch noch mit einer ziemlich netten Omi. Aber ich will dieses Leben auf der Straße ausprobieren. Ich will wissen, wie es ist, wenn man sich an das alte Gesellenmotto hält: Arbeiten um zu reisen – Reisen um zu arbeiten.


Wer kann auf die Walz gehen?

Auf der schönen Seite Bäckerwalz heißt er: Jeder Handwerksgeselle und jede Handwerksgesellin kann auf die Walz gehen. Folgendes wird jedoch von Dir verlangt:

 

  • Du bist schuldenfrei.
  • Du bist nicht gebunden und hast keine laufenden Verpflichtungen (durch Heirat oder Kinder).
  • Du solltest unter 30 Jahre alt sein.
  • Du bist nicht vorbestraft.
  • Du hast einen gültigen Gesellenbrief.